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   OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11   

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https://dejure.org/2012,42518
OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11 (https://dejure.org/2012,42518)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.12.2012 - 4 LB 28/11 (https://dejure.org/2012,42518)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Dezember 2012 - 4 LB 28/11 (https://dejure.org/2012,42518)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 Abs. 1 SGB X; § 11 Abs. 1 BAföG; § 13 Buchst. f) BAföG
    Berücksichtigung von Treuhandabreden; Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsförderung für die Vergangenheit bei Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides auf Grund des Vorhandenseins von dem Bedarf deckenden Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Treuhandabreden; Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsförderung für die Vergangenheit bei Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides auf Grund des Vorhandenseins von dem Bedarf deckenden Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Treuhandabreden; Rechtmäßigkeit einer Rückforderung von Ausbildungsförderung für die Vergangenheit bei Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides auf Grund des Vorhandenseins von dem Bedarf deckenden Vermögen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08

    Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11
    Insoweit habe zwischen ihm und seiner Mutter eine Treuhandabrede bestanden, die nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. September 2008 (5 C 12.08) auch im Ausbildungsförderungsrecht zu berücksichtigen sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 4. September 2008 (- 5 C 12/08 -, NVwZ 2009, 395) zur Berücksichtigung von Treuhandabreden im Ausbildungsförderungsrecht Folgendes ausgeführt:.

    Das Fehlen substantiierter Angaben dazu spricht gegen die Glaubhaftigkeit eines Vertragsschlusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, a.a.O.).

    Auch dies spricht gegen die Glaubhaftigkeit eines Vertragsschlusses (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, a.a.O.).

    Dieser Umstand begründet ebenfalls Zweifel an Bestehen einer Treuhandabrede (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, a.a.O.).

    Ebenso ist als Indiz gegen einen wirksamen Treuhandvertragsabschluss zu werten, dass der Kläger eine treuhänderische Bindung dieses Teils seines Vermögens nicht von vornherein in seinen Anträgen auf Bewilligung von Ausbildungsförderung angegeben hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, a.a.O.).

    Darüber hinaus rechtfertigt schließlich auch die Tatsache, dass der Kläger gegenüber der Postbank einen Freistellungsauftrag erteilt hat, Zweifel am Bestehen eines Treuhandvertrags (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 -, a.a.O.).

  • BFH, 20.01.1999 - I R 69/97

    Keine Anerkennung von Treuhandverhältnissen zur Erzielung der Steuerbefreiung für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11
    "Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BFH, 25.01.2001 - II R 39/98

    Maßgeblichkeit des zivilrechtlichen Herausgabeanspruchs

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11
    Ein zivilrechtlicher Herausgabeanspruch gegen den Treuhänder aus einem Auftragsverhältnis kann auch dann bestehen, wenn der Treuhänder empfangenes Geldvermögen abredewidrig nicht getrennt von seinem Vermögen verwahrt hat (vgl. BFH, Urteil vom 25. Januar 2001 - II R 39/98 - HFR 2001, 678).
  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 14/05

    Zur Formbedürftigkeit von Treuhandvereinbarungen - keine steuerrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11
    Dabei muss - gerade bei der hier in Rede stehenden fremdnützigen Treuhand - das Handeln des Treuhänders im fremden Interesse wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (vgl. BFH, Urteil vom 4. Dezember 2007 - VIII R 14/05 - BFH-RR 2008, 221, m.w.N.; LSG Schleswig, Urteil vom 6. Juli 2007 - L 3 AL 125/06 ZVW - juris Rn. 33).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02

    Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11
    Die zivilgerichtliche Rechtsprechung erkennt auch ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO bei einem Treuhandkonto nur an, wenn das Konto ausschließlich zur Aufnahme von treuhänderisch gebundenen Fremdgeldern bestimmt ist (BGH, Urteil vom 24. Juni 2003 - IX ZR 120/02 - WM 2003, 512 f. m.w.N.).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11
    "Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11
    "Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treuhänder Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1999 - I R 69/97 - BFHE 188, 254; BSG, Urteile vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 30/04 R - ZIP 2006, 678 und vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 10/06 R - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11
    Da die relevanten Umstände oft in familiären Beziehungen wurzeln oder sich als innere Tatsachen darstellen, die häufig nicht zweifelsfrei feststellbar sind, ist es zudem gerechtfertigt, für die Frage, ob ein entsprechender Vertragsschluss vorliegt, äußerlich erkennbare Merkmale als Beweisanzeichen (Indizien) heranzuziehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 - BB 1995, 2624 (2625) m.w.N.).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07

    Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11
    Das gilt in dem vorliegenden ausbildungsrechtlichen Zusammenhang gerade im Hinblick auf die Gefahr des Missbrauchs bei solchen Abreden unter Angehörigen (siehe auch das Urteil vom 4. September 2008 - BVerwG 5 C 30.07 -).
  • BVerwG, 30.06.2010 - 5 C 2.10

    Ausbildungsförderung: Berücksichtigung eines Treuhandverhältnisses

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 4 LB 28/11
    Nach dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung, die das Bundesverwaltungsgericht durch sein Urteil vom 30. Juni 2010 (- 5 C 2/10 -) nochmals bekräftigt hat, erweist sich die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass von einer rechtlich bindenden Treuhandvereinbarung in Bezug auf das Guthaben bei der Postbank ausgegangen werden könne, als verfehlt.
  • LSG Schleswig-Holstein, 06.07.2007 - L 3 AL 125/06

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Sparguthaben -

  • VG Saarlouis, 22.03.2013 - 3 K 1774/11

    Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen

    Da die Klägerin zum Zeitpunkt der Anlage des Betrages noch minderjährig war, hätte es sich um ein In-sich-Geschäft gehandelt, das nicht in der Erfüllung einer Verbindlichkeit bestand und der Klägerin keinen ausschließlich rechtlichen Vorteil brachte(vgl. OVG Lüneburg , Beschl. vom 19.12.2012 - 4 LB 28/11 -, juris).
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